Management
Relation zwischen Risiko und Gewinn ist herzustellen
Der gesetzliche und gerichtliche Anspruch auf
Unternehmergewinn in der Vergütung von
Pflegeeinrichtungen wirft weitere Fragen auf. Bedingt
sind diese durch die den Pflegemarkt eigenen, sehr
spezifischen Aspekten, die in keinem anderen Markt so
zu finden sind. Ein Urteil des Landessozialgerichts
Nordrhein-Westfalen hat nun Signalwirkung.

Zum methodischen Vorgehen zur Ermittlung des Zuschlags
für das Unternehmerrisiko macht die jetzt vorliegende
Urteilsbegründung des LSG NRW vom 6.4.2017 erstmals
genauere Vorgaben: Unternehmerrisiko ist hiernach die
Gewinnchance oder Verlustgefahr, die sich aus der
unternehmerischen Betätigung ergibt. Die Verlustgefahr
kann in einem Verlust des eingesetzten Eigenkapitals
bestehen, aber auch bereits dann, wenn der
wirtschaftliche Erfolg des Einsatzes der
unternehmerischen Arbeitskraft unsicher ist.
Wie zu unterscheiden ist, ob es sich beim betrachteten
Zuschlag um einen Risikoausgleich oder einen
Gewinnzuschlag handelt, welche Risiken bestehen und wie
die Relation zwischen Risiko und Gewinn herzuleiten
ist, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von Altenheim.
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