Analyse & Diskussion
Räumung im Eilverfahren: Wann Pflegeeinrichtungen handeln dürfen
Wenn ein Bewohner Mitarbeitende bedroht, andere Bewohner verängstigt und den Hausfrieden massiv stört, geraten Pflegeeinrichtungen unter Handlungsdruck. Das WBVG schützt den Wohnraum jedoch besonders stark. Das Landgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 10.2.2025 konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen eine Räumung im Eilverfahren möglich ist.
Von Ralf Kaminski Pflegeeinrichtungen kennen die Situation: Ein Bewohner destabilisiert den gesamten Betrieb. Mitarbeitende haben Angst. Andere Bewohner ziehen sich zurück. Die Einrichtung steht unter Druck, schnell zu reagieren. Gleichzeitig schützt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz den Wohnraum besonders stark. Das...