Management

Priorität: Profil bilden

Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz sind erste Schritte
eingeleitet worden, um die Versorgung von Heimbewohnern
am Lebensende zu verbessern. Demnach schließt Pflege
die Sterbebegleitung mit ein und die Einrichtung ist
verpflichtet, mit Palliativnetzwerken, Hospizdiensten
und Ärzten zu kooperieren.

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Die Neuregelung zur Sterbebegleitung bildet den
erhöhten Bedarf ab, den eine adäquate hospizliche und
palliative Begleitung von Bewohnern erfordert. Diese
Neuregelung wäre eine gute Grundlage, um das Thema in
einer Vergütungsverhandlung zu thematisieren. Heime
sollten die “notwendige Profilbildung als Priorität”
erkennen, schreibt Autorin Sonja Schneider-Koch in der
aktuellen Ausgabe von Altenheim. Noch ist die
Diskrepanz zwischen gewünschter und gelebter Qualität
allerdings groß. Das belegen erste Ergebnisse einer
Studie, die die Palliativkompetenz im Heim untersucht
hat. Sie zeigt, dass es für Heime tatsächlich eine
enorme Herausforderung ist, angemessene
Sterbebegleitung in den Pflegealltag einzubauen – und
wie das geändert werden kann. All das lesen Sie in der
Oktober-Ausgabe von Altenheim.