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PNOG: Expertin lobt §113e als „Innovationsbooster“ für Pflege

Eva Lettenmeier, seit Februar 2026 operative Geschäftsführerin des Bereichs Care&Kids bei Kursana, sieht im Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) einen positiven Aspekt. In einem LinkedIn-Post hebt sie die geplanten Transformationsstellenanteile nach §113e SGB XI als Paradigmenwechsel hervor.

Eva Lettenmeier ist operative Geschäftsführerin bei Kursana. Sie hebt einen positiven Aspekt des vielfach kritisierten PNOG hervor. Foto: Kursana

Während der Referentenentwurf zum PNOG aus dem Bundesgesundheitsministerium breite Kritik in der Pflegebranche erntet, weist Lettenmeier auf einen Aspekt hin, der bislang wenig diskutiert werde. Personalentlastende Technologien sollen nach §113e SGB XI künftig nicht mehr als zusätzliche Sach-, Investitions- oder Personalnebenkosten refinanziert, sondern als „fiktiver“ Stellenanteil bewertet und im Stellenschlüssel berücksichtigt werden. Möglich sei dies innerhalb des Korridors von Minimal- und Maximalpersonalisierung des §113c, begrenzt auf maximal zehn Prozent der Personalmenge.

Outcome- statt Input-Orientierung

Lettenmeier bezeichnet die Regelung als „Paradigmenwechsel“ und „Innovationsbooster“ für die Pflege. Darin keime „erstmals eine Outcome- statt Input-Orientierung“. Für Software- und CareTech-Anbieter bedeute der Paragraf eine klare Vorgabe: „Keine Projekt- und Modellfinanzierung mehr, sondern transparente Finanzierung gegen Nutzennachweis“, schreibt sie auf LinkedIn.

Befristung und Deckelung im Gesetzentwurf

Ein Blick in den Referentenentwurf zeigt allerdings auch Einschränkungen, die im Post nicht thematisiert werden. Die Möglichkeit, Transformationsstellenanteile zu vereinbaren, ist nach §113e Absatz 2 auf den Zeitraum vom 1. Januar 2028 bis zum 31. Dezember 2032 befristet. Zudem regelt Absatz 3, dass höchstens jener Aufwand finanziert werden kann, der sich „bei Anwendung des Mindestentgelts nach der jeweils geltenden Pflegearbeitsbedingungenverordnung ergibt“. Welche Technologien förderfähig sind, soll das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege in einem quartalsweise zu aktualisierenden Katalog festlegen.

Zwischen Zustimmung und Skepsis

In den Kommentaren zum LinkedIn-Post wird die Stoßrichtung des Paragrafen breit begrüßt, an der konkreten Ausgestaltung jedoch Kritik geübt. Pascal Tschörtner, Geschäftsführer und Geschäftsbereichsleiter stationäre Versorgung beim Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), weist darauf hin, dass in der derzeitigen Form bei einem 100-Betten-Haus weniger als 0,5 Vollkräfte transformierbar wären. Zudem könnten Einrichtungen nur aus einem extern vorgegebenen Katalog wählen, welche Angebote sie finanzieren wollen. Der Verband kündigt für seine Stellungnahme umfangreiche Änderungsvorschläge an, „damit es tatsächlich ein Gamechanger wird“.

Aus Trägersicht meldet sich ein Kommentator zu Wort, der jede Technologie zur Bürokratieentlastung begrüßt, zugleich aber warnt: Entscheidend sei, dass die freiwerdende Zeit in Pflegequalität und Mitarbeiterentlastung reinvestiert werde und nicht zur Reduzierung von Personalbedarfen führe – sonst leide die Akzeptanz bei den Mitarbeitenden. Skeptisch äußert sich ein weiterer Kommentator mit Blick auf frühere Reformerfahrungen: Zu oft seien gute Ansätze „durch Misstrauen, zusätzliche absurde Nachweispflichten, Auslegungshilfen, Beraterkonzepte und administrative Detailsteuerung“ so lange bearbeitet worden, bis vom Innovationsgedanken wenig übriggeblieben sei.