Politik
Pflegerettungsschirm bis 31. März 2021 verlängert
Der Bundestag hat am 26. Dezember ein Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verabschiedet, in dem verschiedene Maßnahmen für das Gesundheitswesen gebündelt sind. So werden beispielsweise die Maßnahmen des Pflegerettungsschirms bis 31. März 2021 verlängert.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege durch den Bundestag gebracht. Foto: BMG
Dies gilt beispielsweise für die Kostenerstattungsregelungen, über die stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Anbieter von nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag ihre pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen erstattet bekommen können.
Stabile Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr, mehr Personal in der Altenpflege und mehr Stellen in der Geburtshilfe. Das sind die wesentlichen Ziele des "Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege" (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG), das der Bundestag in 2. und 3. Lesung am Donnerstag, 26. November, beschlossen hat.
Weitere die Pflege betreffende Punkte im Gesetz sind:
In der stationären Altenpflege sollen 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert werden. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll dadurch nicht steigen, die Stellen werden vollständig durch die Pflegeversicherung finanziert.
Die zusätzlichen Stellen seien ein erster Schritt zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen , heißt es seitens des Bundesgesundheitsministeriums. Durch ein Modellprogramm mit Fördermaßnahmen sollen damit einhergehende Personal- und Organisationsentwicklungsprozesse sowie die weitere Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens künftig begleitet werden.
Im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel gelten automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt. Diese Regelung war bislang befristet, nun soll das Verfahren ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.
Das Pflegeunterstützungsgeld wurde zur Bewältigung Corona bedingter Versorgungsengpässe erheblich ausgebaut. Diese Verbesserungen werden jetzt bis Ende März 2021 verlängert. Zudem sollen Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger bis Ende März 2021 nicht nur in der eigenen Häuslichkeit, sondern auch telefonisch, digital oder mittels Einsatz von Videotechnik ermöglicht werden.
Bei der Versorgung mit Pflegehilfsmittel sollen künftig digitale Möglichkeiten noch stärker berücksichtigt werden, zum Beispiel bei der Fortschreibung des Pflegehilfsmittelverzeichnisses.
Die Krankenkassen erhalten 2021 wegen der Corona-Ausgaben einen Steuerzuschuss von fünf Milliarden Euro zusätzlich zum jährlichen Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro. Weitere acht Milliarden Euro müssen die Kassen selbst aus ihren Rücklagen beisteuern. Die Finanzreserven der Kassen lagen Ende 2019 bei knapp 20 Milliarden Euro. Die Ausgaben betrugen 2019 bei rund 252 Milliarden Euro, die Einnahmen lagen rund 1,5 Milliarden Euro darunter.
Auch das Innovationspotenzial in der Versorgung soll maßgeblich verbessert werden. So erhalten Krankenkassen erweiterte Spielräume für Selektivverträge z.B. für Vernetzungen über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus. Gleichzeitig werden Versorgungsinnovationen gefördert, indem für Krankenkassen die Möglichkeit erleichtert wird, durch den Innovationsfonds geförderte Projekte auf freiwilliger Basis weiterzuführen.
Das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Januar 2021 in Kraft treten.
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