Politik

Pflegereform: Tagespflege droht deutliche Kürzung

Bundesgesundheitsminster Jens Spahn (CDU) hält offenbar an seinen Plänen fest, das Budget für die Tagespflege um bis zu 50 Prozent zu kürzen. Das geht aus dem Arbeitsentwurf zur Reform der Pflegeversicherung hervor.

Spahn
Foto: BMG Die von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplanten Kürzungen bei der Tagespflege stoßen in der Branche auf heftige Kritik.

In dem Arbeitspapier des Bundesgesundheitsministerium ist die Absenkung der Refinanzierung von Tagespflege auf 50 Prozent vorgesehen, wenn ambulante Pflegesachleistungen oder Kombileistung in Anspruch genommen werden. Ziel sei es, Fehlanreize durch die Kombination diverser ambulanter und teilstationärer zu verhindern. Schon im Eckpunktepapier zur Reform aus dem November 2020 hatte sich Spahn für diese Regelung ausgesprochen. Er will damit so genannte “Stapelleistungen” in der Pflege erschweren.

Trotz des enormen Widerstands in der Branche hält Spahn offenbar an seinen Plänen fest. Wörtlich heißt es im Entwurf: “Der Anspruch auf teilstationäre Pflege nach Absatz 2 Satz 2 mindert sich um 50 Prozent, wenn teilstationäre Pflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen nach § 36 oder zur Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch genommen wird. Bei Inanspruchnahme der Kombinationsleistung nach § 38 tritt die Minderung nur ein, wenn der Sachleistungsbetrag nach § 36 zu mindestens 50 Prozent in Anspruch genommen wird. In den Fällen des § 45a Absatz 4 Satz 5 kommt dieser Absatz nicht zur Anwendung.“

Verbandsvertreter reagierten enttäuscht. “Alle warten auf den großen Wurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit. Doch was bisher durchsickert, ist enttäuschend”, sagt Eva-Maria Güthoff, Vorsitzende des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD), die Vorhaben zur Pflegereform. “Diese Planungen werden ein Aus für viele Tagespflegen bedeuten.”

Wedeking: Ich vermisse den Beleg für Fehlanreize

“Mit diesem Vorhaben sollen Anbieter abgestraft werden, die betreutes Wohnen mit dem Angebot von Tagespflege zu sogenannten Stapelleistungen kombinieren”, erklärt VKAD-Geschäftsführer Andreas Wedeking. “Hier wird das Kind mit dem Bad ausgeschüttet, wenn versucht wird, die Attraktivität für solche Angebote zu minimieren. Diese Modelle kombinieren häufig alle im ambulanten Bereich möglichen Leistungen, die nah an ein stationäres Pflegesetting heranrücken, ohne die Anforderungen der stationären Langzeitpflege erfüllen zu müssen. Ich vermisse jedoch den Beleg für die Fehlanreize”, so Wedeking weiter. Korrekturen dürften jedoch nicht dazu führen, dass vorstationäre Angebote abgebaut werden und der Druck auf pflegende Angehörige und die stationäre Langzeitpflege zunimmt.

Auch der Sozialverband Deutschland (VDK) kritisiert das Vorhaben. “Jetzt den Tagespflegeanspruch auf die Hälfte zu reduzieren, ist ein Schlag ins Gesicht aller, die in der Pandemie durchgehalten haben. Sobald es Corona bedingt wieder möglich ist, wird die Tagespflege einen starken Zulauf erleben”, sagt Präsidentin Verena Bentele.

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