Management Know-how
PeBeM: Tipps für die neue Personalbemessung nach § 113 c SGB XI in Beispiel-Berechnungen
Die Umsetzung der neuen Personalbemessung gemäß § 113c SGB XI führt aufgrund der neuen Berechnungslogik bei den Personalmengen zu einer Verschiebung innerhalb der Personalstruktur. Durch die Zuordnung des vorhandenen Personals in die neuen Qualifikationsniveaus entsteht zum Teil eine Personalüberdeckung bzw. -unterdeckung in den einzelnen Niveaus. Was sollten Pflegeheime hierbei beachten?

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