Politik

Osterruhe gestoppt: Keine Auswirkungen auf die Pflege

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder hatten sich in der Nacht vom 22.3.2021 auf den 23.3.2021 darauf verständigt, Gründonnerstag und Karsamstag als erweiterte „Ruhetage“ zu bestimmen. Auch für die Pflegebetriebe hätte dies große Auswirkungen gehabt. Doch Kanzlerin Merkel hat die vorgeschlagene „Osterruhe“ schon zurückgenommen

Rechtsanwalt Peter Sausen
Foto: privat Peter Sausen: "Keine 36 Stunden nach dem Bund-Länder-Treffen sind die geplanten neuen Ruhetage vom Tisch. "

Die konkrete Umsetzung der zusätzlichen Ruhetage ließen die Verantwortlichen beim Bund-Länder-Treffen ausdrücklich offen. Es war daher mit Spannung erwartet worden, wie die Beschlüsse in den jeweiligen Bundesländern ausgestaltet sind. Über alle Branchen hinweg sahen sich Unternehmen und Mitarbeiter nur eine gute Woche vor dem geplanten ersten Ruhetag zahlreichen Fragestellungen ausgesetzt, auf welche Bund und Länder noch keine zufriedenstellenden Antworten geben konnten. Presseberichten zufolge strebte das Kanzleramt eine Regelung an, nach der Gründonnerstag und Karsamstag im Infektionsschutzgesetz einmalig als Quasi-Feiertage definiert sind. „Das hätte für den Bereich der Pflege bedeutet, dass auch nur solche Tätigkeiten erlaubt sind, die auch sonst sonn- und feiertags erlaubt sind, also die Pflege im engeren Sinne. Auswirkungen hätten die beiden zusätzlichen Feiertage aber auch auf die Dienstplanung und die Vergütung gehabt. Den eingesetzten Mitarbeitern hätte Anspruch auf einen Ersatzruhetag für die an Gründonnerstag und Karsamstag geleistete Arbeit zugestanden. Für den Fall, dass Arbeits- oder Tarifverträge Feiertagszuschläge vorsehen, wären auch diese zur Anwendung gekommen“, sagte der Arbeitsrechtler Peter Sausen gegenüber Altenheim online. All dies könne nun dahinstehen. „Keine 36 Stunden nach dem Bund-Länder-Treffen sind die geplanten neuen Ruhetage vom Tisch“, so Sausen

Merkel entschuldigt sich bei der Bevölkerung

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die vorgeschlagene „Osterruhe“ zurückgenommen. Die Idee sei mit bester Absicht beschlossen worden, sagte sie in Berlin, aber so nicht umsetzbar. „Das bedauere ich zutiefst und dafür bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger um Verzeihung.“

Die Idee sei „mit bester Absicht entworfen worden“, betonte Merkel. Man müsse es unbedingt schaffen, die dritte Welle der Pandemie zu bremsen. „Dennoch war die Idee der sogenannten Osterruhe ein Fehler. Sie hatte ihre guten Gründe, war aber in der Kürze der Zeit nicht gut genug umsetzbar, wenn sie überhaupt jemals so umsetzbar ist, dass Aufwand und Nutzen in einem halbwegs vernünftigen Verhältnis stehen“, sagte die CDU-Poltikerin.