Management

Offene Rechnungen im Pflegeheim: Wie Sie wirksam nachhaken

Die Leistung wurde erbracht, nur leider nicht bezahlt. Keine erfreuliche Sache – trotzdem immer wieder Thema in der Altenpflege. Wenn die Zahlungsmoral zu wünschen übriglässt, kann das viele Gründe haben. Bei offenen Rechnungen sollte umgehend ein klarer Ablauf erfolgen, mit dem Sie nachhaken und wirksam sowie rechtssicher handeln.

Titelbild Altenheim September 2020
Bei offenen Rechnungen sollte umgehend ein klarer Ablauf erfolgen, mit dem Sie nachhaken und wirksam sowie rechtssicher handeln.

In der September-Ausgabe der Zeitschrift Altenheim finden Sie Rat, wie Sie am besten vorgehen und worauf es ankommt. Und erfahrene Heimleiter verraten ihre wichtigsten Kniffe in Sachen Forderungsmanagement.
Noch unerfreulicher sind die wieder kräftig steigenden Fallzahlen von Corona-Infektionen. Was müssen Arbeitgeber veranlassen, wenn ihre Mitarbeitenden vom Urlaub aus Risikogebieten zurückkehren? Außerdem: Viele Regelungen im Pflege-Rettungsschirm waren gut gemeint, erweisen sich in der Praxis aber als schlecht durchdacht. So hält u. a. das Hickhack um die FFP-Masken sowie zu den Investitionskosten die Einrichtungen in Atem. Unsere Rechts-Experten Peter Sausen und Prof. Ronald Richter erläutern die Lage.
Außerdem im Heft:
Was verdienen Einrichtungsleitungen eigentlich? Als Leitungskraft haben Sie ganz schön viel auf dem Zettel und tragen große Verantwortung. Gemäß einer aktuellen Vergütungsstudie fühlt sich nur etwa die Hälfte der befragten Einrichtungsleitungen angemessen bezahlt. Mehr dazu lesen Sie in der September-Ausgabe der Zeitschrift Altenheim .