Management
MK-Kliniken: Ex-Vorstände müssen zahlen
Zwei ehemalige Spitzenmanager müssen mehrere Millionen Euro Schadenersatz zahlen: Die Ex-Vorstände der MK-Kliniken AG (vorher: Marseille-Kliniken AG), Michael Thanheiser und dessen Nachfolger Dieter Wopen verpflichteten sich zur Zahlung von 2,5 Millionen Euro an ihren ehemaligen Arbeitgeber.

Sie folgen damit dem Beschluss des OLG Hamburg (AZ 11 U 165/18 – 305 O 432 /15 LG HH). Beide wurden von der MK-Kliniken AG wegen schwerer Pflichtverletzungen, Missmanagement und unehrbarem Verhalten auf einen Schadensersatz in Höhe von 5 729 000 Euro verklagt. Das berichtet kma online unter Verweis auf die MK-Kliniken AG.
Zwei Heime geschlossen
Hintergrund war eine behördlich veranlasste Schließung zweier zum MK-Konzern gehörenden Pflegeeinrichtungen wegen Mängel in Versorgung und Pflege der Bewohner in Meerbusch (Nordrhein-Westfalen). Sowohl Thanheiser als auch seinem Nachfolger Wopen wurde seitens des Unternehmens vorgeworfen, bestimmte notwendige Maßnahmen nicht ergriffen zu haben, mit denen eine Schließung der Häuser hätte verhindert werden können – obgleich sie von den Vorgängen gewusst hätten. Dadurch seien dem Unternehmen Schäden in Millionenhöhe entstanden. Zuerst war nur Thanheiser zur juristischen Verantwortung gezogen worden, doch dieser belastete seinen Nachfolger schwer, sodass MK-Kliniken die Schadensersatzklage auf Wopen erweiterte. Wopen war bis zu seinem Renteneintritt im vergangenen Sommer mehrere Jahre als CEO des Pflegeunternehmens Curata tätig.
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