Politik

Kosten für Pflege-Apps sollen erstattet werden

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 16. November den Referentenentwurf zum Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) vorgelegt. Damit sollen auch in der Pflegeversicherung Apps und digitale Anwendungen übernommen werden.

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die Pflegeversorgung mit digitalen Anwendungen verbessern. Foto: BMG

"Sinnvolle Apps und digitale Anwendungen können Pflegebedürftigen helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, als er den Entwurf eines weiteren Digitalisierungsgesetzes vorgelegt hat.

So soll ein neues Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen und zur Aufnahme in ein entsprechendes Verzeichnis beim BfArM geschaffen, heißt es seitens des BMG. Als digitale Pflegeanwendungen (DIPAs) versteht das BMG digitale Helfer auf mobilen Endgeräten oder als browserbasierte Webanwendung, wie z.B. Sturzrisikoprävention, personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz, Versorgung von Menschen mit Dekubitus, Kommunikation zwischen Pflegefachkräften und Angehörigen.

Auch die Pflegeberatung werde laut Entwurf um digitale Elemente erweitert. Zudem soll die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) weiterentwickelt werden.

Ebenfalls vorgesehen ist, dass auch nach der Corona-Pandemie sich Patienten per Videosprechstunde vom Arzt krankschreiben lassen können. Der Gemeinsame Bundesausschuss werde beauftragt, die Ausstellung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Rahmen der ausschließlichen Fernbehandlung zu ermöglichen.

Für den Bereich der häuslichen Krankenpflege, außerklinischen Intensivpflege, der Soziotherapie, der Heil- und Hilfsmittel, der Betäubungsmittel und weiterer verschreibungspflichtiger Arzneimittel werden elektronische Verordnungen eingeführt.

Um hierbei eine flächendeckende Nutzbarkeit der jeweiligen elektronischen Verordnungen sicherzustellen, würden die Leistungserbringer (z.B. Pflegedienste oder auch die Heil- und Hilfsmittelerbringer) zum sukzessiven Anschluss an die Telematikinfrastruktur verpflichtet.

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