Politik

Koalitionsvertrag: DPR sieht Profession Pflege gestärkt

Stärkung der Selbstverwaltung, mehr politisches Gewicht, bessere Arbeitsbedingungen: Der Deutsche Pflegerat bezeichnet die pflegepolitischen Pläne der künftigen Regierungskoalition als Meilenstein für die Profession Pflege.

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Foto: DPR Christine Vogler: "Der jetzige Koalitionsvertrag verspricht Zuversicht. Die künftige Bundesregierung hat deutlich gemacht, dass sie entscheidende Fragen angehen will."

„Das ist ein echter Fortschritt, den die Ampel-Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Bundesebene wagt. Der Koalitionsvertrag ist ein Meilenstein für die Profession Pflege“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), in Berlin.
Ein deutliches Signal werde unter anderem  in der Frage der Organisation der Selbstverwaltung der Pflege gesetzt. „Hier geht es nicht um das ´Ob´, sondern um das ´Wie´“, so der DPR laut Mitteilung. Die geplante Befragung zu einer Selbstverwaltung lehnt der Verband indes ab, da die Entscheidung zu einer Selbstverwaltung in den Parlamenten getroffen werden müsse. Auch die Stärkung des Deutschen Pflegerats als Stimme der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss und anderen Gremien sei eine echte Stärkung der Profession und eine Zeichensetzung für die Zukunft. Richtig sei es gleichfalls, dass die künftige Bundesregierung die Pflegeassistenzausbildung bundesweit harmonisieren und die akademische Pflegeausbildung bis hin zu einer Ausbildungsvergütung stärken will.

„Der jetzige Koalitionsvertrag verspricht Zuversicht. Die künftige Bundesregierung hat deutlich gemacht, dass sie entscheidende Fragen angehen will. Es bleibt zu
hoffen, dass aus den Ankündigungen ein tatsächlich starkes Signal für die Profession wird. Und vor allem, dass deren Umsetzung im ersten Jahr des Regierungsgeschehens vollzogen wird. Denn mehr Zeit gilt es nicht mehr zu verlieren“, so der Verband.

Auch im Bereich „Arbeitsbedingungen und Bezahlung“ sieht der Koalitionsvertrag einige Verbesserungen vor. Das sind aus Sicht des DPR die zentralen Elemente:

  1. Kurzfristig soll zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus die Pflegepersonalregelung 2.0. (PPR 2.0) als Übergangsinstrument mit dem Ziel eines bedarfsgerechten Qualifikationsmixes eingeführt werden.
  2. In der stationären Langzeitpflege soll der Ausbau der Personalbemessungsverfahren beschleunigt werden.
  3. Insbesondere in der Langzeitpflege sollen die Löhne und Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte mit dem Ziel verbessert werden, die Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege zu schließen.
  4. Der Pflegeberuf soll attraktiver gemacht werden, etwa mit Steuerbefreiung von Zuschlägen, -durch die Abschaffung geteilter Dienste, durch die Einführung trägereigener Springerpools und einem Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen Kindern.