Politik
Infektionsschutzgesetz: Niedersachsen legt Änderungsantrag vor
Niedersachsen möchte mehr Flexibilität beim Thema FFP2-Maskenpflicht unter anderem in Pflegeheimen ermöglichen. Deshalb hat das Land einen Änderungsantrag des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt.

Seit Oktober müssen Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen eine FFP2-Maske tragen, wenn sie ihr Zimmer verlassen. Auch Beschäftigte und Besuch müssen eine FFP2-Maske tragen.
„Der Schutz der durch das Corona-Virus besonders gefährdeten Gruppen genießt im Infektionsschutzgesetz des Bundes vollkommen zu Recht einen sehr hohen Stellenwert“, erklärt die Niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) dazu. „Die FFP2-Maskenpflicht wurde aus unserer Sicht aber deutlich zu unflexibel geregelt und führt insbesondere für Menschen mit Behinderungen sowie für die Beschäftigten und Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen zu erheblichen Belastungen in ihrem Alltag. Hinzu kommt, dass wir bei den Betroffenen in der Pflege, der Eingliederungshilfe und den Krankenhäusern von einem besonders großen Verantwortungsgefühl ausgehen können – das sehen wir auch an den sehr hohen Impfquoten in diesen Bereichen. Aus meiner Sicht wurden die Betroffenen an dieser Stelle nicht ausreichend eingebunden und ich erlebe in den Einrichtungen viel Unmut und Unverständnis ob der sehr strengen Regeln“ , so Behrens laut Pressemitteilung weiter.
Das Niedersächsische Gesundheitsministerium hat dem Bundesrat vor diesem Hintergrund einen Vorschlag für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt, der es den Ländern erlauben würde, in ihren Corona-Verordnungen einzelne Personengruppen in bestimmten Situationen von der FFP2-Maskenpflicht auszunehmen.
Gesundheitsministerin Behrens: „In Niedersachsen hatten wir im Gegensatz zu anderen Bundesländern immer sehr klare Regeln zum Schutz der Menschen in diesen Einrichtungen, die sich in den vergangenen Monaten bewährt haben. Die von uns vorgeschlagene Änderung des Infektionsschutzgesetzes würde es uns erlauben, zu diesen weniger starren Regeln zurückzukehren und den Betroffenen das Leben im Alltag zu erleichtern, ohne dabei den Gedanken des Infektionsschutzes zu vernachlässigen.“
In Niedersachsen galt bis zum Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes am 1. Oktober eine Test- und FFP2-Maskenpflicht für alle Besucherinnen und Besucher von Pflegeheimen. Für die Beschäftigten war das Tragen einer medizinischen Maske vorgeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner war das Tragen einer Maske freiwillig. Für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen waren keine gesonderten Regeln im Vergleich zu anderen Betrieben vorgesehen. In den Krankenhäusern waren für die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher mindestens medizinische Masken vorgeschrieben, die Kliniken konnten dies in eigenem Ermessen auf die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken ausweiten.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Maskenpflicht in Heimen einen Tag zuvor noch gegen Kritik verteidigt.
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