Politik
Hospiznetzwerke werden gestärkt
Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) beschlossen. Damit soll unter anderem die Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken gefördert werden.

Krankenkassen sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zahlen und sich gemeinsam mit kommunalen Trägern der Daseinsvorsorge an dem Aufbau und der Förderung von bedarfsgerechten, regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken beteiligen. Zur Stärkung ambulanter Kinderhospizarbeit ist künftig eine gesonderte Rahmenvereinbarung abzuschließen.
Die Förderung setze voraus, dass der Kreis oder die kreisfreie Stadt an der Finanzierung der Netzwerkkoordination in jeweils gleicher Höhe wie die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beteiligt ist, heißt es im GVWG. Die Fördersumme für die entsprechende Teilfinanzierung der Netzwerkkoordination nach Satz 1 betrage maximal 15 000 Euro je Kalenderjahr und Netzwerk für Personal- und Sachkosten des Netzwerkkoordinators.für Kinder und Jugendliche abzuschließen.
Die Aufgaben des Netzwerkkoordinators sind übergreifende Koordinierungstätigkeiten, unter anderem Initiierung, Koordinierung und Vermittlung von interdisziplinären Fort- und Weiterbildungsangeboten zur Hospiz- und Palliativversorgung; Öffentlichkeitsarbeit, regelmäßige Netzwerktreffen, bei Kooperationen mit anderen Beratungs- und Betreuungsangeboten wie Pflegestützpunkten, lokalen Demenznetzwerken, Einrichtungen der Altenhilfe sowie Behörden und kirchlichen Einrichtungen unterstützen usw.
Generell sollen mit dem Gesetz für die Krankenhäuser eine umfassende Qualitätsoffensive gestartet werden und die Versicherten von verbesserten Leistungen profitieren, heißt es seitens des BMG.
Den Gesetzentwurf können Sie sich hier als Download herunterladen.
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