Management

Hilfe für die Hilfsmittel

Der vorliegende Kabinettsentwurf zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz soll zur Verbesserung der Versorgung beitragen. Ziel ist, die medizinisch-pflegerische Hilfsmittelversorgung in der notwendigen Qualität und Menge aufzahlungsfrei zur Verfügung zu stellen.

- Aufgrund des öffentlichen Drucks bestand letztlich parteiübergreifender Konsens darin, eine aufzahlungsfreie Versorgung mit Hilfsmitteln sicherzustellen und die Kassen hierzu stärker als bisher in die Pflicht zu nehmen. Foto: fotolia/Kzenon

Mit den neuen Regelungen nimmt der Gesetzgeber den GKV-Spitzenverband in die Pflicht, die Aktualität des Hilfsmittelverzeichnisses sicherzustellen. In der Begründung zum Gesetz wird eindeutig festgehalten, dass veraltete Produkte aus dem Hilfsmittelverzeichnis zu streichen sind.Es bleibt zu hoffen, dass damit auch in der stationären Pflege zukünftig nur noch Hilfsmittel zu Anwendung kommen, die dem aktuellen Stand der Pflegestandards und der Pflegewissenschaft, aber auch den Erwartungen von Bewohnern und Pflegekräften, entsprechen.

Über die Kerninhalte des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG), das nach aktuellem Zeitplan im Februar 2017 abschließend im Bundestag beraten werden und im März 2017 in Kraft treten soll, lesen Sie in der Januar-Ausgabe von Altenheim.