Management

Heimbetreiber fordern Lockerung der Fachkraftquote

In Pflegeheimen muss jeder zweite Mitarbeiter eine ausgebildete Fachkraft sein. Heimbetreiber in Rheinland-Pfalz sprechen sich für flexiblere Vorgaben aus – das Sozialministerium warnt davor.

- Sebastian Rutten, Geschäftsführer Pflegegesellschaft Rheinland-Pfalz.  Foto: Archiv

Angesichts des Personalmangels in Pflegeberufen plädieren die Heimbetreiber für eine Lockerung bei den Vorgaben zum Mindestanteil von ausgebildeten Fachkräften. Die rechtlichen Vorgaben sollten flexibler gestaltet werden, so dass Heime die Fachkraftquote kurzzeitig unterschreiten dürfen, forderte der Geschäftsführer der Pflegegesellschaft Rheinland-Pfalz, Sebastian Rutten, am 20. Februar in Mainz.

Jeder zweiter Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung muss laut Landesgesetz eine Fachkraft mit mindestens dreijähriger Ausbildung sein. Diese Quote können manche Heime laut Rutten aber wegen Personalmangels nicht erreichen. Aufgrund dessen sollten Fachkräfte in Pflegeeinrichtungen Arbeiten an geringer qualifiziertes Personal delegieren dürfen.

Das rheinland-pfälzische Sozialministerium wies die Forderung der Pflegegesellschaft als faktische Absenkung der Fachkraftquote zurück. Dies gefährde die Pflege- und Betreuungsqualität. Eine Flexibilisierung der Quote wäre eine “Hintertür, um Fachkräfte in der Pflege und Betreuung durch Hilfskräfte zu ersetzen”, teilte das Ministerium mit.

Besonders für Aufregung gesorgt hatte die Regelung, dass die Einrichtungen in Rheinland-Pfalz die Fachkraftquote selbst überprüfen und sich einen Aufnahmestopp auferlegen sollten, wenn sie diese nicht einhalten können.