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Haushaltsnahe Dienstleistungen rechtlich absichern
Haushaltsnahe Dienstleistungen müssen rechtlich abgesichert erbracht werden. Darin sind sich Heike Baehrens, Pflegebeauftragte der SPD in der Bundestagsfraktion, Dr. Mareike Bröcheler, Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft (dgh), und Annette Heuser, Vizepräsidentin des Deutschen Hauswirtschaftsrats (DHWiR) einig. Das ist ein Ergebnis des Expertentalks zum Thema „Haushaltsnahe Dienstleistungen – Lösungen zur Alltagssicherung von Senior:innen“, der im Rahmen der virtuellen Leitmesse ALTENPFLEGE 2021 am 7. Juli stattfand.

Zentrales Thema des Expertentalks: das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zum gesetzlichen Mindestlohn für aus dem Ausland entsandte Betreuungskräfte, die in den Haushalten pflegebedürftiger Menschen arbeiten und leben (BAG, 24.06.2021 – 5 AZR 505/20). Hiernach besteht für die Betreuungskräfte der Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn, ebenso die Verpflichtung zur Einhaltung arbeitsrechtlicher Regelungen.
Das Urteil hat eine für alle haushaltsnahen Dienstleistungen wichtige Signalfunktion – darin sind sich die Teilnehmerinnen des Expertentalks einig. Haushaltsnahe Dienstleistungen müssen rechtlich abgesichert erbracht werden und die Dienstleister:innen über die Sozialversicherungen abgesichert arbeiten, so die Forderungen der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft.
Heike Baehrens: „Für uns als SPD ist es überfällig, einen rechtlichen Rahmen auch für die Beschäftigung in privaten Haushalten zu schaffen. Wir brauchen einen Ordnungsrahmen für Dienstleistungsagenturen, die ausländische Betreuungskräfte vermitteln: mit klarer Vertragsgestaltung, verbindlichen Arbeitszeitregelungen und Qualitätsstandards. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten dadurch die Sicherheit, dass für die Beschäftigten auch tatsächlich die notwendigen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.” Sie ergänzt, dass sich die SPD auch für die Förderung legaler haushaltsnaher Dienstleistungen durch Zuschüsse einsetzt.
Auch der Deutsche Hauswirtschaftsrat fordert in seinen Wahlprüfsteinen den Ausbau haushaltsnaher Dienstleistungen in der ambulanten Pflege, Regelungen für eine angemessene Qualifizierung der Mitarbeiter:innen und die tarifliche Bezahlung der Hauswirtschaft als Grundlage für die Anerkennung der Dienste. Annette Heuser (DHWiR): „Die Einführung von Zuschüssen für haushaltsnahe Dienstleistungen ist ein für den Deutschen Hauswirtschaftsrat wichtiges Ziel, an dem systematisch in einer eigenen Sektion gearbeitet wird“.
Für alle Teilnehmerinnen des Expertentalks steht fest, dass die Notwendigkeit besteht, sich jetzt und nachdrücklich für konkrete Weiterentwicklungsschritte einzusetzen.
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