Management

Gröhe will Rothgang-Gutachten prüfen

Das von Prof. Heinz Rothgang erstellte Gutachten zur
"Alternativen zur Ausgestaltung der Pflegeversicherung"
hat nun auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
persönlich erreicht. Im Rahmen eines Fachgesprächs zum
Thema "Für eine gute Pflege” überreichte Bernhard
Schneider im Namen der Initiative Pro-Pflegereform das
Gutachten an den Minister. Dieser versprach, die
Inhalte zu prüfen.

- Initiative Pro-Pflegereform: EHS-Hauptgeschäftsführer Berhard Schneider übergibt das Gutachten an BMG-Chef Hermann Gröhe. Foto: EHS

Am 31. August fand in Besigheim ein Fachgespräch mit
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) statt.
Das Thema: „Für eine gute Pflege“. Gastgeber der
Veranstaltung war die Evangelische Heimstiftung (EHS),
Gründungsmitglied der Initiative Pro-Pflegereform, der
sich mittlerweile über 100 Träger und Verbände
angeschlossen haben. EHS-Hauptgeschäftsführer Bernhard
Schneider nutzte die Gelegenheit, Minister Gröhe auf
die Reformvorschläge der Initiative Pro-Pflegereform
hinzuweisen. Schneider dankte dem Minister für die
bisherigen Verbesserungen, auch durch die
Pflegestärkungsgesetze. Er betonte aber, dass man sich
nicht zufrieden geben kann, habe sich doch an der
Unterfinanzierung der Pflegeversicherung und den viel
zu hohen Kosten für die pflegebedürftigen Menschen
nichts geändert.
Dabei würde die Evangelische Heimstiftung und viele
andere Träger genau das machen, was die Politik und die
Gesellschaft erwartet: gute Löhne zahlen und hohe
Personalschlüssel einsetzen. Das Problem dabei: „Jede
Verbesserung, die Sie als Politik und wir als Betreiber
wollen, zahlt am Ende der Pflegebedürftige. Das ist
ungerecht“. Minister Gröhe reagierte verhalten, betonte
aber, dass sich die Bundesregierung nach wie vor um die
Pflege kümmern möchte: „Wir haben viel getan, wir
müssen aber noch viel tun für die Pflege“, räumte er
ein.
Diskutiert wurde auch über das Armutsrisiko in der
Pflege. Derzeit sind in Deutschland fast 500.000
Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen, um die
pflegebedingten Kosten finanzieren zu können. „Dabei
wurde 1989 das SGB XI eingeführt, um eben dies zu
verhindern“, sagte Schneider. Um dies zu ändern, muss
die Pflegeversicherung strukturell so verändert werden,
dass die pflegebedingten Kosten für alle
Pflegebedürftigen finanzierbar sind, unabhängig davon,
ob sie zu Hause, im Betreuten Wohnen oder in einem
Pflegeheim leben.
Wie das funktionieren kann, zeigt das Gutachten von
Prof. Rothgang zur „Alternativen Ausgestaltung der
Pflegeversicherung“, die Schneider im Namen der
Initiative an Minister Gröhe überreichte: „Ich würde
mich sehr freuen, wenn wir dazu ins Gespräch kommen
würden und die CDU in der nächsten Legislaturperiode
auch die Finanzierungsproblematik löst“. Eine Umsetzung
der Reformvorschläge konnte der Minister zwar nicht
versprechen. Dass er sich mit dem Gutachten
beschäftigt, sagte er am Rande der Veranstaltung jedoch
zu.