Politik

Eckpunkte für Pflegereform liegen vor

Das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium (BMG) hat Eckpunkte für eine Reform der Pflegeversicherung vorgelegt. In diesem Papier werden die Vorschläge konkretisiert, die Bundes­ge­sund­heitsminister Jens Spahn (CDU) Anfang Oktober gemacht hatte .

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Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) konkretisiert seine Vorschläge für eine Reform der Pflegeversicherung in 2021.

Foto: BMG

Das BMG und Gesundheitsminister Jens Spahn drücken weiter aufs Tempo, um die nächste Pflegereform noch vor der nächsten Bundestagswahl umsetzen zu können. Im nun vorgelegten Eckpunktepapier gibt es neue Details zu den pflegepolitischen Plänen. Wie bekannt plant das BMG, die pflegebedingten Eigenanteile bei den Pflegekosten für die Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen auf maximal 700 Euro pro Monate für einen Zeitraum von 36 Monaten zu begrenzen. Den Rest übernehmen die Kassen. Darüber hinaus sollen den Eck­punkten zufolge die Bundesländer einen monatlichen Zuschuss zu den Investitionskosten in Höhe von 100 Euro für jeden vollstationär versorgten Pflege­be­dürftigen bezahlen.

Die Arbeitgeber sollen zudem verpflichtet werden, Pflegekräfte besser zu bezahlen: "Die Entlohnung entsprechend Tarif für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen soll künftig Voraussetzung für die Zulassung zur Versorgung werden", heißt es in dem Papier. Die Pflegekräfte sollen zudem mehr Befugnisse bekommen, indem sie etwa Pflegehilfsmittel verschreiben dürfen.

Das BMG will mit der Reform auch die Leistungen der Pflegeversicherung erhöhen. So sollen die ambulante Pflegesachleistung, das Pflegegeld sowie die Tagespflege zum 1. Juli 2021 um fünf Prozent und ab 2023 regelhaft jährlich in Höhe der Inflationsrate an­gehoben werden. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel soll die Pauschale von derzeit 40 auf künftig 60 Euro pro Monat steigen. Auch sollen die Möglichkeiten erweitert werden, Kurzzeitpflege zu nutzen. Die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sollen zu einem Entlas­tungs­budget in Höhe von 3.300 Euro pro Jahr zusammengefasst werden.

Zur Vorbeugung vor Pflegebedürftigkeit plant Spahn, Reha-Maßnahmen für über 70-Jährige auszuweiten. Dies soll gelingen, indem die Pflegekassen verpflichtet werden, die Hälfte der Kosten zu übernehmen.

Mit Gesamtkosten in Höhe von sechs Milliarden Euro rechnet Spahn für seine Pflegereform. Finanziert werden soll das durch Steuermittel. "Um die Demografiefestigkeit der Sozialen Pflegeversicherung weiter zu stärken", soll zu­dem der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Beitragssatzpunkte erhöht werden. Die dadurch eingenommenen Mittel werden dem Pflegevorsorgefonds zugeführt.

Details zu den Eckpunkten lesen Sie in den nächsten Ausgaben von  CAREkonkret und Altenheim.

Um die Zukunft der Pflege und den pflegepolitischen Plänen der Bundesregierung geht es auch auf der Online-Konferenz Altenheim PERSPEKTIVEN 2021 am 26. und 27. November. Infos und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier.