Politik
Corona-Tests: Neue Verordnung des Bundes
Für einen Corona-Schnelltest müssen die meisten Menschen jetzt selbst zahlen. Kostenlose “Bürgertests” an Teststellen oder in Apotheken gibt es ab diesem Donnerstag nur noch für Risikogruppen, für Menschen, die mit besonders gefährdeten Gruppen zu tun haben – etwa Besucher von Pflegeheimbewohnern und pflegende Angehörige – und für diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das sieht eine neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die gestern beschlossen wurde und am 30. Juni in Kraft getreten ist.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Finanzminister Christian Lindner hatten sich in der vergangenen Woche darauf verständigt, die kostenlosen „Bürgertests“ deutlich einzuschränken. Künftig haben etwa noch Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel Anspruch auf einen Gratistest, Kinder bis fünf Jahre, Haushaltsangehörige von Infizierten, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung und deren Betreuer oder Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Kliniken oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Kritik an neuer Regelung „auf den letzten Drücker“
Dass die neue Corona-Testverordnung erst so kurz vor dem Auslaufen der geltenden Reglung vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht wurde, stößt in den Bundesländern auf Kritik. Denn die Länder passen ihre jeweiligen Coronaschutzverordnungen entsprechend der Bundesverordnung an.
So wird NRW das Angebot an kostenlosen „Bürgertests“ ab dem heutigen Donnerstag gemäß der Vorgaben des Bundes eingeschränkt. Das teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Mittwochabend (29. Juni) mit. Zudem dürfen zunächst keine neuen Teststellen mehr im Land eröffnet werden. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kritisierte am 29. Juni, dass die Vorgaben in Berlin „auf den letzten Drücker“ beschlossen worden seien. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger kam erst am Nachmittag des 29. Juni – also wenige Stunden vor Inkrafttreten. „Dass die Bundesländer, Kommunen, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen, Testzentren und nicht zuletzt die Bürgerinnen und Bürger bis einen Tag vor dem Auslaufen der Testregelungen keine finale Klarheit darüber hatten, wie es mit den Testungen weitergeht, ist sehr ärgerlich», so Laumann. Unterdessen hat das Land die Coronaschutzverordnung – eine andere Verordnung, als die zur Regelung des Tests – unverändert verlängert. Die Paragrafensammlung gilt nun bis vorerst zum 28. Juli. Die Maskenpflicht bleibt demnach im Öffentlichen Nahverkehr bestehen. Außerdem in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen auch weiterhin von Besuchern nur mit einem negativen Test betreten werden.
Bayern will die Nachweispflicht für kostenlose Corona-Tests für pflegende Angehörige ohne große Auflagen umsetzen. „Wichtig ist auch, dass nun den Menschen, die Anspruch auf einen kostenlosen Test haben, keine Steine in den Weg gelegt werden. Die Regelung muss deshalb so unbürokratisch wie möglich umgesetzt werden“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am 29. Juni in München. Bayern setze auf „möglichst niedrigschwellige Nachweise“. Zugleich lobte Holetschek, dass die Bundesregierung anders als zunächst geplant pflegenden Angehörigen und Menschen mit Behinderungen weiterhin kostenlose Tests ermögliche. Es sei erfreulich, dass die Bundesregierung der bayerischen Forderung nachgegeben habe. „Das entlastet die pflegenden Angehörigen.“
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat die neue Verordnung für Bürgertests scharf kritisiert. „Wir gehen nicht davon aus, dass die Testmenge zurückgeht, weil die Anspruchsberechtigung, ein Ausnahmefall zu sein, letztlich von jedem Bürger geltend gemacht werden kann“, sagte die KVSH-Vorstandsvorsitzende Monika Schliffke der Deutschen Presse-Agentur. „Die Testverordnung des Bundes ist intransparent, nicht vermittelbar und öffnet Manipulationen Tür und Tor.“
Eckpunkte für weiteres Vorgehen noch vor der parlamentarischen Sommerpause
Wie es mit Tests und anderen Corona-Maßnahmen im Herbst weitergehen könnte, dürfte auch von einem mit Spannung erwarteten Gutachten abhängen, das an diesem Freitag in Berlin vorgelegt werden soll. Ein Sachverständigenrat sollte die bisherigen Schutzmaßnahmen begutachten und bewerten. Aus den Ergebnissen des Berichts wolle man anschließend “so schnell wie möglich” Konsequenzen für die Maßnahmen im kommenden Herbst ziehen, hatte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am 29. Juni gesagt.
Die noch gültigen Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz – etwa Maskenpflichten in Bussen und Bahnen – laufen am 23. September aus. Eckpunkte für das weitere Vorgehen sollen nach den Worten des Ministeriumssprechers noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorgestellt werden. Die Verabschiedung des überarbeiteten Gesetzes ist dann nach dem Ende der Sommerpause im September vorgesehen.
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