Politik

Bundestag beschließt neue Corona-Auflagen

Inmitten steigender Infektionszahlen haben die Ampel-Parteien im Bundestag neue Schutzauflagen im Zuge des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht, u.a. eine Testpflicht für Mitarbeitende und für Besucher von Pflegeheimen. Dass die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ mit dem Gesetz zum 25.11. auslaufen soll, kritisierte heute der Präsident des bpa, Bernd Meurer. Eine Zustimmung des am 19.11. in einer Sondersitzung tagenden Bundesrats zum Ampel-Gesetz ist fraglich, denn die Union droht mit Ablehnung.

Deutscher Bundestag/ Studio Kohlmeier
Foto: Bundestag/Studio Kohlmeier Mit der Mehrheit der Ampel-Fraktionen hat der Bundestag (Archivbild) neue Schutzauflagen im Zuge des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht.

Angesichts dramatischer Expertenwarnungen vor einer immer bedrohlicheren Corona-Welle ringen Bund und Länder um schnelle zusätzliche Krisenmaßnahmen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Neuregelungen, die unter anderem eine Testpflicht in Pflegeeinrichtungen, 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz, in Bussen und Bahnen bringen sollen. Die Umsetzung ist aber fraglich, da die Union unzureichende Möglichkeiten für die Länder anprangerte und mit Ablehnung im Bundesrat an diesem Freitag drohte. Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten berieten am Nachmittag erneut über den Kurs. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt zügig angestrebte Auffrischungsimpfungen nun doch auf breiter Front.

Im Bundestag stimmten nach scharfem Schlagabtausch vor allem zwischen den Ampel-Fraktionen und der Union 398 Abgeordnete für die neuen Corona-Maßnahmen – 254 votierten mit Nein, 36 enthielten sich. Die voraussichtlichen Regierungspartner SPD, Grüne und FDP wollen die bisher vom Bundestag festgestellte «Epidemische Lage von nationaler Tragweite» am 25. November als Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen auslaufen lassen. Auf neue Rechtsbasis gestellt werden sollen unter anderem Zugangsregeln nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln. Für Pflegeheime und Kliniken sollen Testpflichten für Beschäftigte und Besucher verankert werden.

Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Infektionsschutzgesetz ordnete der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Bernd Meurer, wie folgt ein: „Kapazitätsbeschränkungen und 2G bei Veranstaltungen, 3G in Betrieben und deutlich mehr Testungen. Der Bundestag hat den Ländern heute zahlreiche Möglichkeiten an die Hand gegeben, gegen die in ständig neue Rekordhöhen schießenden Infektionszahlen vorzugehen. Diese Maßnahmen müssen schnell und flächendeckend umgesetzt werden, und auch Kontaktbeschränkungen dürfen je nach regionaler Infektionslage kein Tabuthema sein. Sinkende Infektionszahlen schützen die Pflegeheime am besten. Das haben wir in der dritten Welle erlebt, als es neben den Impfungen und den Hygienekonzepten der Heime vor allem die massiven Maßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung des Virus waren, die Infektionseintragungen entgegengewirkt haben. Dass sich die Bundestagsmehrheit dazu entschlossen hat, die epidemische Lage nationaler Tragweite enden zu lassen, ist angesichts der gefährlichen Pandemieentwicklung nicht verständlich. Bund und Länder müssen jetzt zeigen, dass sie trotzdem wirksam gegen den dramatischen Anstieg der Infektionszahlen vorgehen können.“