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Bayern zahlt Sozialhilfe für „Pflegestufe“ null

Die bayerischen Sozialhilfeträger haben sich darauf geeinigt, in bestimmten Fällen auch Menschen mit Pflegebedarf unter Grad zwei Sozialhilfe zu zahlen.

- Peter Wirth vom Bayerischen Bezirketag. Foto: F. Geisler

Mit der Umstellung von der den Stufen auf die Grade tauchte für Heime und ihre Bewohner ein Problem in den unteren Pflegestufen auf. Bewohner mit der ehemaligen so genannten Pflegestufe null, also mit einem Bedarf unterhalb des Pflegegrades 2, erhalten keine Sozialhilfe-Leistung mehr. Ihnen drohte damit sogar der Auszug aus dem Heim.

Die bayerischen Kommunen nehmen sich dieses Problems zumindest teilweise an, wie Peter Wirth vom Bayerischen Bezirketag auf dem Hauptstadtkongress in Berlin berichtete.

Für diese Personen besteht nun auch die Möglichkeit, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in sonstigen Lebenslagen zu erhalten. Die Sozialhilfeträger wollen damit zum Beispiel den Menschen entgegen kommen, die gemeinsam mit dem Ehepartner im Heim leben wollen oder bei denen die Gefahr der Vereinsamung droht.