Politik

Baden-Württemberg präsentiert Strategie/ Kritik an Sachsen

In seiner Sitzung vom 10. November hat der Ministerrat der vom Sozialministerium erarbeiteten, aktualisierten SARS-CoV-2-Teststrategie Baden-Württemberg zugestimmt, die im Wesentlichen auf der nationalen Teststrategie des Bundes basiert. Der sächsischen Landesregierung hingegen wird vorgeworfen, die Tests auszubremsen.

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Antigen-Schnelltests sollen für mehr Sicherheit in Pflegeeinrichtungen sorgen. Doch nicht überall können sie bereits eingesetzt werden.

Foto: Adobe Stock/ Marek

Explizit in die Teststrategie von Baden-Württemberg mit aufgenommen wurde laut Pressemitteilung des Sozialministeriums die Testung mittels Antigen-Schnelltests in folgenden Fällen:

  • Prophylaktische Testung mittels Antigen-Test bei Bewohnern, Betreuten und Personal in pflegerischen Einrichtungen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Testung bei Patienten und Personal in medizinischen Einrichtungen
  • Personal von Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen anderer medizinischer Heilberufe
  • Besucher von Krankenhäusern und bestimmten anderen medizinischen Einrichtungen sowie stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe

Das Land habe 5 Millionen Schnelltests als Notreserve geordert. Die angelaufene Beschaffung von Antigen-Tests von Seiten der Landesregierung sei eine dringliche Zusatzbeschaffung aufgrund der exponentiellen Dynamik des Infektionsgeschehens. Diese Antigen-Tests stellten eine Notreserve dar für etwaige Lieferengpässe sowie Untersuchungen im Zusammenhang mit großen Ausbruchsgeschehen in Pflegeheimen, Krankenhäusern etc. Laut Corona-Testverordnung des Bundes sei eine Beschaffung seitens der Einrichtungen über die herkömmlichen Bezugswege vorgesehen. Auf diesem Wege gelangten die bestellten Antigen-Tests direkt an die Einrichtungen vor Ort. Zudem könnten die Kosten direkt mit der Kassenärztliche Vereinigung BW bzw. den Pflegekassen abgerechnet werden. Damit entfalle auch eine zeitaufwendige Umverteilung und Abrechnung über das Land. Entsprechende Antragsformulare könnten einfach über die  Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration abgerufen werden.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) in Sachsen fordert unterdessen dringend zur umgehenden Anerkennung der vorliegenden Corona-Testkonzepte auf. Andernfalls könnten die Schnelltest nicht kontinuierlich eingesetzt werden. "Die Anwendung der dringend in den Pflegeeinrichtungen benötigten Corona-Schnelltests zum Schutz der Bewohner, Pflegekräfte und Besucher wird durch das Vorgehen des Landes unnötig behindert", kritisiert Igor Ratzenberger. Der Vorsitzende des bpa Sachsen erklärt: "Pflegeeinrichtungen dürfen gemäß der seit dem 15. Oktober 2020 bundesweit geltenden Testverordnung eigenständig Schnelltests bestellen, wenn sie vorher dem zuständigen Gesundheitsamt ein Testkonzept eingereicht haben. Mit Fug und Recht muss jeder davon ausgehen können, dass dies auch gilt. Bisher werden die Pflegeeinrichtungen jedoch nahezu flächendeckend ausgebremst. Denn die von den Pflegeeinrichtungen bereits eingereichten Testkonzepte werden abgelehnt und es wird ein zusätzlicher Antrag mit erneuter Einreichung der individuellen Testkonzepte per Post verlangt. Die Folge ist: Die Einrichtungen dürfen keine Tests durchführen, wenn der Antrag ignoriert wird oder nach 30 Tagen kein Bescheid vorliegt. Statt kontinuierlich die Testungen durchführen zu können, werden zusätzliche bürokratische Hürden aufgebaut und vier wertvolle Wochen gehen bei steigenden Infektionszahlen ins Land."

Damit die Testungen nun endlich auch in Sachsen starten und fortwährend stattfinden könnten, müsse unverzüglich gehandelt werden. Ratzenberger: "In der aktuell hochbrisanten pandemischen Lage brauchen die Bewohner, die Pflegekräfte und die Besucher in den Pflegeeinrichtungen einen verlässlichen Schutz, aber auch gleichzeitig die Gewissheit, dass ihre Versorgung unter bestmöglichen Bedingungen sichergestellt ist. Die Regelungen sind eindeutig, eine weitere Verzögerung nicht hinnehmbar."