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Achtung: Neuer Datenschutz

Ab 2018 gelten neue Datenschutzregeln, die umfassende Änderungen mit sich bringen. Was Heime jetzt beachten sollten, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von Altenheim.

- Im Zuge der neuen Datenschutzregeln wird der Umgang mit Bewohnerdaten-Pannen erheblich verschärft und die Bußgelder im Fall von Datenschutzverstößen empfindlich erhöht. Foto: Werner Krüper

Die Bundesrepublik sieht sich zeitnah mit der umfassendsten Änderung im Datenschutz konfrontiert, die es je gegeben hat. Die von der EU initiierte Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gilt ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar für sämtliche Alten- und Pflegeheime in der Europäischen Union, die nicht in kirchlicher Trägerschaft stehen, und ersetzt das bisherige Bundesdatenschutzgesetz. Neben zahlreichen allgemeinen Änderungen, die für alle bundesdeutschen Betriebe und Einrichtungen relevant sind, sind in der stationären Pflege sowie in anderen sozialen Unternehmungen insbesondere folgende “To Dos” zu beachten:

  • Die Einstimmung auf die verschärften Regelungen zum Umgang mit Bewohnerdatenpannen (Pflicht zur Selbstanzeige innerhalb von 72 Stunden),
  • die Verschriftlichung einer sogenannten Datenschutz-Folgeabschätzung bei der (digitalen) Dokumentation von Heimbewohnerdaten und dabei
  • die Beachtung des erweiternden Begriffs der Gesundheitsdaten beziehungsweise medizinischen Daten sowie
  • die “unternehmerische” Berücksichtigung der massiv erhöhten Bußgelder im Falle von Datenschutzverstößen.
  • Selbstanzeige bei sogenannten Datenpannen.

Die August-Ausgabe von Altenheim informiert Sie ausführlich über die Details.