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bad-Verband warnt vor Tagespflege-Aus durch das PNOG

Der Entlastungsbetrag ist für viele Tagespflegegäste nicht nur ein Zuschuss, sondern entscheidet darüber, wie oft sie die Einrichtung überhaupt besuchen können. Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. warnt daher vor Kürzungen im geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG).

Foto: vladthefool/AdobeStock

Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sorgt bei Mitgliedern des bad e.V. für große Sorge, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbands vom 18. August 2026. Medina Akbarzada, Pflegedienstleitung der Tagespflege des bad-Mitglieds Pflegezentrum Sonnenschein, warnt vor den Folgen geplanter Einschränkungen beim Entlastungsbetrag und der Verhinderungspflege: „Die absolute Mehrheit unserer Tagespflegegäste nutzt den Entlastungsbetrag nicht nur, um den Eigenanteil der anfallenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen zu können, er ist tatsächlich der maßgebliche Faktor zur Bestimmung der Anzahl der möglichen Besuchstage.“

Pflegebedürftige und Angehörige orientierten sich dabei vor allem an den verbleibenden Kosten: „In den allerhäufigsten Fällen orientieren sich Gäste sowie deren Angehörige an dem noch zu zahlenden Betrag, welcher nach Ausschöpfung des Entlastungsbetrages übrigbleibt.“

Versorgung zu Hause hängt am Leistungsmix

Rund die Hälfte der Tagespflegegäste werde zusätzlich vom ambulanten Dienst versorgt – inklusive hauswirtschaftlicher Leistungen und „Essen auf Rädern“, so Akbarzada. Würden Budgets gekürzt oder Leistungen erschwert, wäre „die weitere Versorgung zu Hause (…) durch einen ambulanten Pflegedienst alleine nicht tragbar“. Im schlimmsten Fall müssten Menschen ihr Zuhause aufgeben, um stationär versorgt zu werden. Für sie sei nicht nachvollziehbar, „wie die nun geplanten Einschränkungen, Kürzungen oder verkomplizierten Neuregelungen vertretbar sein können“.

Verband fordert Nachbesserungen bei der Finanzierung

„Herr Gesundheitsminister Linnemann, das PNOG macht unseren Mitgliedern berechtigterweise Angst“, erklärt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V. Statt Leistungen einzuschränken, müssten zunächst die Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung angegangen werden. Der Verband nennt unter anderem die vollständige Erstattung pandemiebedingter Aufwendungen durch den Bund, die Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen – insbesondere der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige –, einen Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung, eine Reduktion der Zahl der Kranken- und Pflegekassen sowie eine freiwillige gesetzliche Pflegevollversicherung.

„Wenn Politik verhindern will, dass Pflegebedürftige aus rein finanziellen Gründen auf stationäre Pflege angewiesen sind, statt zu Hause zu bleiben, müssen Sie jetzt nachbessern“, so Kapp laut Pressemitteilung des bad e.V.

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