Management Know-how
Nachhaltigkeit wird Prüfmaßstab für Kredite: Was BRUBEG für die Finanzierung von Pflegeeinrichtungen bedeutet
Seit April 2026 müssen Banken Nachhaltigkeitsrisiken verbindlich in ihre Kreditentscheidungen einbeziehen – mit spürbaren Folgen für Pflegeeinrichtungen. Wer künftig investieren oder finanzieren will, muss nicht nur wirtschaftlich überzeugen, sondern auch ökologische und organisatorische Zukunftsfähigkeit nachweisen. Der Beitrag zeigt, warum Nachhaltigkeit jetzt zum entscheidenden Faktor im Finanzierungsgespräch wird, welche Anforderungen Banken konkret stellen und wie Einrichtungen ihre Position strategisch stärken können.
Von Enrico Meier und Michael Schier Seit dem Inkrafttreten des Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes (BRUBEG) zum 1. April 2026 sind Kreditinstitute verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken systematisch in ihre Geschäftsorganisation, ihre Risikosteuerung und ihre Kreditprozesse zu integrieren. Mit den neuen §§ 26c und 26d...