Pflegepolitik
Pflegegrad 1 konsequent auf Prävention ausrichten?
Die Debatte um die Abschaffung von Pflegegrad 1 entzündet sich an der Frage: sparen oder vorbeugen? Fachleute betonen, der Pflegegrad sei ein wichtiges Instrument zur Prävention und dürfe nicht für kurzfristige Haushaltsmaßnahmen geopfert werden.
Laut einem Bericht der Bild erwägt die schwarz-rote Koalition, den Pflegegrad 1 abzuschaffen, um die steigenden Kosten in der Pflegeversicherung zu begrenzen.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bezeichnete es als fahrlässig, die Einführung von Pflegegrad 1 erneut in Frage zu stellen. Stefan Werner, Vizepräsident des DBfK, betonte, Pflegegrad 1 sei 2017 eingeführt worden, um den Verbleib älterer Menschen in ihrer Häuslichkeit zu fördern und teurere Pflegestufen durch präventive Maßnahmen hinauszuzögern. Statt Leistungsstreichungen fordert der Verband strukturelle Reformen der Pflegeversicherung, darunter die Rückzahlung der während der Corona-Pandemie entnommenen Gelder in Höhe von mehr als fünf Milliarden Euro und die Verlagerung versicherungsfremder Leistungen wie Rentenpunkte pflegender Angehöriger in den Bundeshaushalt. Außerdem müsse Prävention stärker ausgebaut und die Kompetenzen von Pflegefachpersonen besser genutzt werden.
Auch die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen lehnt die Überlegungen entschieden ab. Vorsitzende Regina Görner kritisierte die Sparansätze als kurzsichtig und erinnerte daran, dass derzeit mehr als 800.000 Menschen Leistungen aus Pflegegrad 1 beziehen. Laut BAGSO trägt dieser Grad dazu bei, Selbstständigkeit zu erhalten, Angehörige zu entlasten und insbesondere Menschen mit Demenz frühzeitig einzubinden. Die BAGSO fordert stattdessen ein Pflegesystem, das Prävention und Rehabilitation in den Mittelpunkt stellt und eine stärker lokal verankerte Pflege auf kommunaler Ebene ermöglicht.
Der Bundesverband der Betreuungsdienste e.V. (BBD) plädiert, den Pflegegrad konsequent auf Präventionsleistungen auszurichten und Präventionsleistungen in der ambulanten Pflege zu ermöglichen.
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz warnte vor „gravierenden Folgen“ einer Streichung. Präsident Markus Mai hob hervor, dass Pflegegrad 1 vielen älteren Menschen den ersten Zugang zu Beratung, Hilfsmitteln, Zuschüssen für Wohnraumanpassungen und Entlastungsleistungen eröffne. Ohne diesen niedrigschwelligen Einstieg steige das Risiko, dass Unterstützungsbedarf zu spät erkannt werde und es häufiger zu Notfällen oder vermeidbaren Krankenhausaufenthalten komme. Die Kammer fordert deshalb eine Stärkung statt einer Abschaffung.
Auch die Caritas in NRW sieht im Wegfall von Pflegegrad 1 einen Rückschritt. Angesichts einer drohenden Finanzierungslücke von zwei Milliarden Euro im Jahr 2026 seien zwar Reformen notwendig, allerdings nicht durch pauschale Kürzungen. Stattdessen müsse die Pflegeversicherung zielgerichtet reformiert werden, etwa durch Bürokratieabbau sowie einen konsequenten Ausbau präventiver Angebote wie Hausnotrufsysteme. Diese würden Betroffenen mit beginnender Demenz frühzeitigen Zugang zu Hilfen eröffnen und Angehörige entlasten.
Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) bezeichnete die Diskussion um Pflegegrad 1 dagegen als „Ablenkungsdebatte“. AGVP-Präsident Thomas Greiner kritisierte, dass über verhältnismäßig geringe Leistungen von 131 Euro monatlich gestritten werde, während die Zahl neuer Pflegeeinrichtungen dramatisch zurückgehe. Gegenüber 2024 habe es ein Drittel weniger neue Heime und über 50 Prozent weniger neue Wohngruppen oder Angebote des betreuten Wohnens gegeben. Er forderte von der Bundesregierung, die zentralen Versorgungsprobleme anzugehen – Investitionsbedingungen zu verbessern, bürokratische Hürden zu reduzieren und den Personaleinsatz effizienter zu gestalten.
Die verschiedenen Stellungnahmen eint eine klare Botschaft: Die Einsparungen durch eine mögliche Streichung des Pflegegrads 1 werden von Fachverbänden, Pflegevertretungen und Wohlfahrtsorganisationen als kontraproduktiv bewertet. Im Vordergrund steht stattdessen die Forderung nach strukturellen Reformen und einer Stärkung präventiver und wohnortnaher Versorgungsangebote.
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