Branchen-Insights
„Die Entgeltverhandlungen vor Ort vereinfachen“
Seit Oktober 2024 gilt der neue Rahmenvertrag für die vollstationäre pflegerische Versorgung nach § 75 SGB XI in Schleswig-Holstein. So ein Vertrag wirkt auf viele Bereiche nur mittelbar, schaffe aber Grundlagen für konkrete Verbesserungen, sagt Oliver Gahl vom bad e.V. Er verweist etwa auf die jüngst erreichte Einigung in der Landespflegesatzkommission (LPSG) auf eine Refinanzierung der Kosten für die Personalbeschaffung aus Drittstaaten.
Der bad e.V. ist einer Verbände, die den Rahmenvertrag für die Leistungserbringerseite und damit für die rund 550 vollstationären Pflegeinrichtungen im Norden mit verhandelt und unterzeichnet haben. Wie fällt Ihr erstes Fazit zur Wirkung des Vertragswerks auf die Praxis aus,...
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