Management Know-how
PeBeM: Tipps für die neue Personalbemessung nach § 113 c SGB XI in Beispiel-Berechnungen
Die Umsetzung der neuen Personalbemessung gemäß § 113c SGB XI führt aufgrund der neuen Berechnungslogik bei den Personalmengen zu einer Verschiebung innerhalb der Personalstruktur. Durch die Zuordnung des vorhandenen Personals in die neuen Qualifikationsniveaus entsteht zum Teil eine Personalüberdeckung bzw. -unterdeckung in den einzelnen Niveaus. Was sollten Pflegeheime hierbei beachten?
Von Sabine Fischer und Katharina Menacher Zum 1. Juli 2023 startete die neue Pflegebemessung gemäß § 113c SGB XI. Ganz nach dem Motto: „Alles kann, nichts muss…“, denn bis zum 31.12.2025 wurde eine Übergangsregelung beschlossen. Aufgabe der Träger ist es...
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