Die Vertragsgestaltung insbesondere im Bereich der aufsaugenden Inkontinenz-Versorgung bleibt ein großes Problem, beklagt der BVMed. Foto: Krüper
23. Okt 2018 | Qualität
Vertragspreise bei Hilfsmitteln bleiben ein Problem
Trotz der Hilfsmittelreform (HHVG) bleibt die Vertragsgestaltung insbesondere im Bereich der aufsaugenden Inkontinenz-Versorgung ein großes Problem für die Versicherten. Das beklagt der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed und kritisiert einen Ausschreibungsvertrag der Krankenkasse DAK.

Diese soll quasi "einen Ausschreibungsvertrag durch die Hintertür" geschlossen haben, so die Experten des BVMed-Fachbereichs "Aufsaugende Inkontinenzversorgung" (FBI-H). Im aktuellen Fall soll die DAK einen neuen Vertrag für aufsaugende Inkontinenz-Versorgung von 11,89 Euro netto mit anfangs nur zwei Vertragspartnern geschlossen haben. Die durchschnittliche Monatspauschale für eine häusliche Versorgung lag Anfang 2018 bei rund 17,70 Euro netto.
Die vorherige DAK-Ausschreibung für aufsaugende Inkontinenz sei am 30. September 2018 ausgelaufen. Der neue Vertrag konnte erst ab dem 18. September 2018 abgerufen und geprüft werden. Vor diesem Termin schrieb die Krankenkasse aber bereits ihre Versicherten an und verwies auf die zwei originären Vertragspartner. Dies ist eindeutig unzulässig, weil hier Vertragsabschlüsse vor der Veröffentlichung des Vertrags getätigt wurden, so die Experten von BVMed.
Zwar habe es in dem Schreiben der DAK einen Hinweis darauf gegeben, dass man sich auch an andere Leistungserbringer wenden könne. Es wurden den Versicherten laut BVMed aber zu diesem Zeitpunkt gar keine alternativen Leistungserbringer genannt. .
Der BVMed spricht sich dafür aus, das Festpauschal-System so zu gestalten, dass eine individuelle Grundversorgung ohne wirtschaftliche Aufzahlungen der Patienten möglich

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