Sandra Mehmecke entschuldigte sich im Ausschuss für die "unglücklichen" Beitragsbescheide. Foto: Walter
21. Jan 2019 | News
Pflegekammer will Geringverdienende von Beiträgen befreien
Als Konsequenz aus der Kritik an hohen Beitragsforderungen will die niedersächsische Pflegekammer künftig Pflegekräfte mit geringem Einkommen von den Zahlungen befreien. Dies sehe der Entwurf für die neue Beitragsordnung vor, sagte Pflegekammerpräsidentin Sandra Mehmecke im Gesundheitsausschuss des Landtags.

Demnach müssen Beschäftigte ab 2019 keine Mitgliedsbeiträge zahlen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen weniger als 9168 Euro beträgt. Bislang liegt die Freigrenze bei 5400 Euro. Von der Neuregelung könnten Schätzungen der Pflegekammer zufolge landesweit rund 13 000 Teilzeit-Pflegekräfte profitieren.
Mehmecke entschuldigte sich im Ausschuss erneut für die "unglücklichen" Beitragsbescheide, sagte aber auch, dass diese nicht zurückgenommen würden. Die Beschäftigten bekommen nun bis Ende März Zeit, um Angaben über ihr Jahresbruttoeinkommen zu machen. Ursprünglich lief die Frist bis Ende Januar. Laut Mehmecke beläuft sich der durchschnittliche Monatsbeitrag auf 7,20 Euro im Monat. Mit diesem Wert kalkuliere die Kammer auf der Basis der Beitragsordnung, sagte sie im Ausschuss. "Der Wunsch ist, es so gerecht und so günstig wie möglich zu machen." Bislang habe die Kammer 60 500 vollständig registrierte Mitglieder.
Die geänderte Beitragsordnung sehe vor, dass ab dem kommenden Jahr in den Bescheiden kein Betrag festgelegt werde. Stattdessen sollen die Mitglieder zunächst zur Selbstauskunft über ihre Einkünfte aufgerufen werden - danach wird der Beitragssatz berechnet. "Die Beitragserhebung an sich stellen wir nicht infrage. Sie ist Grundlage für unsere Arbeit und Bedingung für unsere Unabhängigkeit", betonte Mehmecke.
Wie sich in der Ausschusssitzung herausstellte, trägt auch das Ministerium die Verantwortung für den Fehlstart mit den hohen Beitragsforderungen. Als der Errichtungsausschuss seinerzeit über die Beitragsordnung für die neue Kammer beriet, sei stets jemand aus dem Fachreferat seines Hauses dabei gewesen, berichtete ein Referent des Sozialministeriums. "Die Beitragsordnung lag zur Genehmigung beim Ministerium, ich habe sie selber gesehen", sagte Staatssekretär Heiger Scholz. Er sei gestolpert über das Verfahren, dass die Pflegekammer automatisch alle Mitglieder mit dem Höchstbeitrag veranlagen und erst nach einer Selbstauskunft zurückstufen wolle. "Von Seiten der Rechtsaufsicht ist das aber nicht zu beanstanden - ob es so schlau ist, ist eine andere Frage", sagte Scholz.

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