Sozialminister Manne Lucha (Grüne). Foto: Dominik Lucha
24. Jul 2018 | Pflege und Politik
Landesregierung fördert 20 innovative Pflege-Projekte
Die Landesregierung fördert in ganz Baden-Württemberg 20 innovative Projekte im Bereich Pflege mit 3,5 Millionen Euro. Dies gab Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha (Grüne) kürzlich in Stuttgart bekannt.

Die Förderung stammt aus dem "Innovationsprogramm Pflege".
"Wir wollen jedem Menschen mit Unterstützungsbedarf ein möglichst selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung ermöglichen. Jede und jeder soll im Alter selbst entscheiden können, welche Pflege- und Unterstützungsangebote sie oder er in Anspruch nehmen will. Deshalb fördern wir mit unserem Innovationsprogramm neuartige Pflege- und Versorgungsmodelle, die als Vorbild für die gesamte Pflegelandschaft dienen", so Minister Lucha.
Ein Schwerpunkt der diesjährigen Förderrunde liege daher weiterhin auf Projekten, durch die pflegende Angehörige unterstützt und entlastet werden. Von großer Bedeutung sind dabei Angebote der Nacht- und Tagespflege sowie der Kurzzeitpflege. Bei Einrichtungen der Nacht- und Tagespflege liegt ein Augenmerk auf bedarfsgerechten Öffnungszeiten, bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege sollen insbesondere eigenständige Einrichtungen mit rehabilitativer Ausrichtung gefördert werden.
Mit dem Innovationsprogramm soll zudem der weitere Ausbau von ambulant betreuten Wohngemeinschaften gefördert werden. Diese ermöglichen im Alter und bei Pflege- und Unterstützungsbedarf ein weitgehend selbstbestimmtes Wohnen. Getragen werden ambulant betreute Wohngemeinschaften in der Regel von einem "Anbieter" – das können auch Angehörigeninitiativen, Bürgervereine oder Kommunen sein. Die Wohngemeinschaften können je nach Einrichtung bis zu zwölf Bewohnerinnen und Bewohner aufnehmen und orientieren sich bewusst an der eigenen Häuslichkeit.
Weitere Informationen zum Innovationsprogramm Pflege gibt es auf der Website des Ministeriums für Soziales und Integration unter http://bit.ly/innovationsprogramm-pflege .

Bücher
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