Das Urteil des Bonner Amtsgerichts könnte Symbolwirkung haben. Foto: Adobe Stock/ RobertoM
10. Jan 2018 | News
Heime müssen bei Schließung wegen Mängeln Schadenersatz zahlen
Wenn Pflegeeinrichtungen wegen Mängeln geschlossen werden, müssen Heimbetreiber Schadenersatz zahlen. Das hat das Amtsgericht Bonn entschieden, wie die Tageszeitung "Die Welt" berichtet. Es ist der bundesweit erste Prozess dieser Art. Bereits im Dezember wurde Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Geklagt hatte eine inzwischen verstorbene Bewohnerin eines Heimes, die nach der Schließung auf den Mehrausgaben sitzen geblieben war. Unterstützt wurde die Klage von der Deutschen Stiftung Patientenschutz, schreibt die Zeitung weiter. Den Erben der Bewohnerin, die das Verfahren nach deren Tod weitergeführt hatten, wurden vom Gericht insgesamt 5000 Euro für die Umzugskosten sowie für die Mehrkosten für die Unterbringung in einem anderen Pflegeheim zugesprochen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden könne es bundesweit Auswirkungen haben, sagt der Prozessbevollmächtigte, Rechtsanwalt Oliver Tolmein, laut "Die Welt". Die neuen Heimgesetze seien diesbezüglich sehr ähnlich konzipiert.
Beispielsweise in Berlin waren die Beschwerden bei der Heimaufsicht zuletzt gestiegen.

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