Die Pflegeheime beziehungsweise deren Mitarbeiter verordnen keine Medikamente, betont bpa-Präsident Bernd Meurer. Foto: Petair/AdobeStock
30. Okt 2018 | Demenz
Bpa: Behauptungen sind falsch und unsinnig
Die kürzlich öffentlich erhobenen Andeutungen, Pflegekräfte würden Heimbewohner eigenmächtig mit Psychopharmaka und Antidepressiva ruhigstellen, weist Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), in aller Entschiedenheit zurück.

"Behauptungen, Pflegebedürftige würden mit Medikamenten traktiert, um Zeit zu sparen, sind falsch und unsinnig. Die Pflegeheime beziehungsweise deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verordnen keine Medikamente. Das Ausstellen von Rezepten obliegt ausschließlich den Ärzten. In den Heimen wird strikt nach den vorgegebenen Medikationsplänen ausgereicht. Abweichendes wird nicht geduldet", erklärt Meurer, der selbst drei Pflegeheime betreibt.
Professor Gerd Glaeske von der Universität Bremen hatte
kürzlich behauptet, dass die gravierende Fehlversorgung
mit Beruhigungsmitteln und die gleichzeitige
Unterversorgung mit Antidementiva sich nicht mit den
medizinischen Leitlinien erklären lassen. "Im
Gegenteil: Hier liegt der Verdacht nahe, dass demente
Menschen einfach ruhiggestellt werden, statt sie
richtig zu behandeln", so Glaeske. Er hatte zusammen mit der
Techniker-Krankenkasse den TK Innovationsreport 2018
veröffentlicht.
Wenn Krankenkassen zum Verordnungsverhalten von Ärzten
forschen, sei es unredlich, bei vermuteten
Fehlentwicklungen kurzerhand die Pflegeheime zu
verdächtigen.

Bücher
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2 Kommentare
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Unbekannter Nutzer
01. Nov 2018
Psychopharmaka als Bedarfsmedikation steht den Pflegekräften oft mit der Indikation "Unruhe" zur Verfügung. Nur was ist "Unruhe"? Das beurteilt jede Pflegekraft nach den aktuellen Rahmenbedingungen und eignen Ermessen. Die Verabreichung sedierender Medikamente ist immer eine freiheitsentziehende Maßnahme, wenn hierbei die überwiegende Intension die ist, dass Verhalten zu dämpfen. Pflegekräfte tragen hier die Durchführungsverantwortung. Pflegekräfte dürfen solche Medikamente nur mit einem therapeutischen Ziel ausgeben, einen hohen Leidensdruck zu reduzieren der durch nicht-medikamentöse pflegerische psychosoziale Interventionen nicht mehr zu reduzieren, geht. Hierbei muss abgewägt werden ob die beabsichtigten Nebenwirkungen und die geistige/körperliche Einschränkung der Integrität noch im Verhältnis stehen. Der Leidensdruck, ab dem die Gabe von Medikamenten erforderlich ist, muss im Team für jeden klar sein. Die Indikation "Unruhe" reicht hier nicht. Auch muss vor der Medikamentengabe eine Verstehenshypothese nachvollziehbar durchgeführt worden sein. Das heiß: Welches Bedürfnis könnte dem Leidensdruck zugrunde liegen und wie könnten wir es ohne Medikamente reduzieren. Ein bedürfnisorientiertes Verhaltensmodell (NDB oder Serial Trial Intervention) könnte eine gute Hilfestellung geben. Hier gibt es noch viel zu tun. Der Arzt ordnet Psychopharmaka an wenn Pflegekräfte darum bitten ein bestimmtes störendes/herausforderndes Klientenverhalten zu reduzieren. Behaupten, dass hier Ärzte die Schuld haben, ist nicht zielführend. Habe zu diesem Thema einen passenden Artikel geschrieben: https://demenzpflege-dozent-muenchen.de/fuehrungskraefte-vs-rollenverstaendnis-expertenstandard-beziehungsgestaltung-bei-menschen-mit-demenz/
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Unbekannter Nutzer
01. Nov 2018
Der bewusste und kritisch hinterfragte Umgang mit Psychopharmaka in der Altersmedizin liegt neben den Fachärzten auch bei den Pflegefachkräften. INDIKATION „UNRUHE“ - WIR ALLE TRAGEN DIE VERANTWORTUNG! Pflegefachkräfte sollten, um sich nicht selbst in ihrer Fachlichkeit zu degradieren, diese Fachkompetenz nicht alleine den Ärzten überlassen. https://demenzpflege-dozent-muenchen.de/bewusster-umgang-mit-psychopharmaka-in-der-altersmedizin/