Bernd Meurer: "Damit steht mehr Personal zur Verfügung ohne jegliche Einbußen an Fachlichkeit."
Foto: bpa
07. Aug 2020 | Nachrichten
In der stationären Altenhilfe sollen bis zu 20 000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte entstehen. Die Verbesserung der Personalausstattung wird komplett aus Mitteln der Pflegeversicherung finanziert.
Bernd Meurer: "Damit steht mehr Personal zur Verfügung ohne jegliche Einbußen an Fachlichkeit."
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Um eine bedarfsgerechte Personalausstattung in vollstationären Pflegeeinrichtungen und der Kurzzeitpflege sicherzustellen, soll das im Auftrag der Pflegeselbstverwaltung erarbeitete wissenschaftlich fundierte Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen mit einem ersten Umsetzungsschritt auf den Weg gebracht werden. Das sieht der Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz)" des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor, der der Zeitschrift Altenheim vorliegt.
So sollen insgesamt bis zu 20 000 zusätzliche Vollzeitstellen im Pflegehilfskraftbereich vollständig über einen Vergütungszuschlag finanziert werden. Das Projekt habe hier den größten Bedarf an Stellenaufwuchs ermittelt. Zudem lässt die aktuelle Arbeitsmarktsituation in der Pflege erwarten, dass die entsprechenden zusätzlichen Stellenanteile im Pflegehilfskraftbereich auch besetzt werden können, heißt es im Entwurf. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass es sich um zusätzliche Pflegehilfskraftstellen handelt, die über das von der Pflegeeinrichtung nach der bestehenden Pflegesatzvereinbarung vorzuhaltende Personal hinausgehen.
"Das Bundesgesundheitsministerium geht einen richtigen und logischen Schritt. Ergebnis der groß angelegten Studie zur Personalbemessung in Pflegeheimen ist, dass die Pflegefachkräfte dringend Unterstützung und Entlastung brauchen durch zusätzliche Assistenzkräfte. Damit steht mehr Personal zur Verfügung ohne jegliche Einbußen an Fachlichkeit. Die Pflegefachkräfte werden sich künftig deutlich besser auf ihre qualifizierte Tätigkeit konzentrieren können, da ihnen assistierende Kolleginnen und Kollegen an die Seite gestellt werden können," so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) in Berlin. Er zeigt sich optimistisch, dass die zusätzlichen Assistenzkräfte auch gewonnen werden können. "Anders als bei den Pflegefachkräften wird es gelingen, diese zusätzlichen Stellen zu besetzen. Wenn wir damit die Pflegefachkräfte entlasten können, profitieren alle. Der bpa wird begleitende Angebote zur Qualifizierung auflegen."
Bücher
Heimträger suchen händeringend auch nach internationalen Pflegefachkräften. In deutschen Privathaushalten arbeiten - häufig illegal - Haushaltshilfen aus Osteuropa und betreuen pflegebedürftige Menschen. Das vorliegende Buch behandelt dieses brisante Thema, analysiert die Rechtslage, lotet die Grauzonen aus und stellt gelungene Projekte vor. Die einzelnen Beiträe entstammen der Expertenrunde des Symposiums "Transnationale Pflegekräfte".
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Unbekannter Nutzer
14. Aug 2020
Guten Morgen, ich habe noch einmal nachgelesen, 42% mehr Pflegepersonal wird benötigt, siehe Studie Seite 237. https://www.gs-qsa-pflege.de/wp-content/uploads/2020/02/2.-Zwischenbericht-Personalbemessung-%C2%A7-113c-SGB-XI.pdf Schönes Wochenende
Unbekannter Nutzer
13. Aug 2020
Wenn ich das richtig sehe ist das nicht gesetzeskonform. Die Erfassung von Prof. Rothgang war doch hier als maßgeblich festgelegt, es müssten doch 37% mehr Pflegekräfte eingestellt werden und nicht für jede Einrichtung 1,5 VK? Wen wundert es, es geht in der Pflege einfach so weiter, unter dem Motto, was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?
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Unbekannter Nutzer
09. Sep 2020
In der aktuellen ALTENHEIM 09/2020 wird von variablen Vergütungszuschlägen zwischen 0,016 und 0,036 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) gesprochen. Es ist davon auszugehen, dass diese analog der Pflegegrade verteilt werden. Ich bin ja ein Freund von "Worstcase-Szenarien" und habe mal schnell und einfach nachgerechnet, dass sich eine Auswirkung von + 0,5 VZÄ nur durch gut 13 Bewohnern im Pflegegrad 5 (0,5 VZÄ durch 0,036 VZÄ = 13,89 Bewohner) erreichen ließen. Paritätisch verteilt ergibt sich ein VZÄ-Sprung je Pflegegrad von 0,005 VZÄ. So gesehen ergeben sich vollkommen unrealistische Voraussetzungen um überhaupt etwas von dieser Maßnahme in jedweder Einrichtung real auf dem Dienstplan oder in einer Schicht zu merken. Mal wieder maximal öffentlichkeitswirksamer Populismus mit minimal realwirsamer Auswirkung! Vielen Dank für Nichts Herr Spahn! Thomas Lechner