28. Jun 2022 | News
Entgelterhöhungen ohne Zustimmung unwirksam
„Obwohl es mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ein Verbraucherschutzgesetz für Pflegebedürftige gibt, halten sich sogar große Einrichtungsträger oft nicht daran“, kritisiert Markus Sutorius, Rechtsberater beim BIVA-Pflegeschutzbund. „Das Kölner Urteil könnte hier wegweisend sein.“
Die Betroffene lebt seit dem Jahr 2016 in der Einrichtung in Bergisch Gladbach. Der Einrichtungsträger hatte in den vergangenen Jahren immer wieder Entgelterhöhungen ohne die nach dem WBVG notwendige Zustimmung durchgeführt. Und das, obwohl die Bewohnerin diesen Erhöhungsbegehren sogar in zahlreichen Schreiben und E-Mails widersprochen hatte. Dennoch wurden die erhöhten Heimentgelte jeden Monat von ihrem Konto eingezogen. Dagegen hat sich die Betroffene nun erfolgreich gewehrt. Mit Unterstützung des BIVA-Pflegeschutzbundes forderte sie die über mehrere Jahre zu viel gezahlten Erhöhungsbeträge mit einer Klage vor dem Landgericht Köln zurück. Das Landgericht ist ihrer Argumentation gefolgt und hat festgestellt, dass die nach der Vorschrift des § 9 WBVG erforderliche Zustimmung zu den Erhöhungen nicht erteilt worden war. Deshalb hätte die Einrichtung die Erhöhungsbeträge nicht vom Konto der Bewohnerin abbuchen dürfen und muss diese nun zurückzahlen. „Der Verbraucherschutz im Pflegebereich ist praktisch nicht existent“, berichtet Markus Sutorius aus seiner Beratungspraxis beim gemeinnützigen BIVA-Pflegeschutzbund. Im WBVG gebe es zwar wichtige Schutzregelungen für Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner, aber die meisten Betroffenen verzichteten aus Angst vor Repressalien auf ihr gutes Recht. „Die Entscheidung des Landgerichts gibt uns Rückenwind, auch weiterhin für die Einhaltung von Verbraucherrechten zu kämpfen.“ Durch die Unterstützung des Schutzbundes hätten Betroffene in den letzten Monaten mehr als zwei Millionen Euro zurückfordern können, erklärt der BIVA-Pflegeschutzbund.

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