04. Mai 2022 | News
Grundstücksvergabe: Werden private Träger ausgeschlossen?

Derzeit vergibt der Senat zahlreiche landeseigene Grundstücke, die bisher für Einfamilienhäuser vorgesehen waren. So soll das soziale Angebot in Berlin gestärkt werden. Eine Vergabe soll ausschließlich an gemeinnützige Träger erfolgen. „Die Vergabe an das Kriterium der steuerlich anerkannten Gemeinnützigkeit zu knüpfen, schließt die Hälfte der sozialen Anbieter in Berlin einfach aus“, kritisiert der Berliner bpa-Landesvorsitzende Oliver Stemmann in einer aktuellen Pressemitteilung. Schließlich sorgten private Träger für etwa die Hälfte der Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen oder für Menschen mit Behinderungen.
Vergabe ohne transparentes Ausschreibungsverfahren?
Stemmann hält die Vergabe von Gemeinschaftseigentum ohne ein transparentes Ausschreibungsverfahren für rechtlich höchst fragwürdig. Schließlich soll lediglich ein Fachbeirat anhand vorgelegter Konzepte über die Verteilung der Grundstücke entscheiden, wie das Land Berlin mitteilt. Die Flächen eigneten sich zum Beispiel für Angebote der Tagespflege oder des betreuten Wohnens. Bei der Auswahl solle letztlich die Qualität der Konzepte entscheidend sein. „Wenn der Senat wirklich die besten Konzepte sucht, sollte er auch allen Trägern zuhören und nicht die Privaten grundlos ins Abseits stellen. Wer nur mit einer Hälfte der Träger spricht, bekommt auch nur begrenzte Impulse für die zukünftige soziale Versorgung in Berlin“, so Stemmann. Der bpa fordert, auch private Träger in die Vergabe der Grundstücke sowie in zukünftige ähnliche Verfahren aufzunehmen.

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