31. Jan 2022 | Management
Tarifpflicht – was jetzt auf die Träger zukommt
Nach mehrmonatiger Verzögerung liegen sie seit Ende Januar vor: Die Richtlinien zur Umsetzung des Gesundheitsentwicklungsgesetzes (GVWG) zur Definition der zukünftigen Zulassungsvoraussetzungen der Pflegeeinrichtungen sowie der zukünftigen Regelung der Pflegevergütung. Was Träger von Pflegeeinrichtungen nun zur Umsetzung der Richtlinien wissen und beachten sollten, erfahren Sie im Altenheim Webinar am 10. Februar 2022.

Die vom GKV-Spitzenverband erarbeiteten Richtlinien wurden am 27.01.2022 vom Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt und am 28.01.2022 veröffentlicht. Nun stellt die Umsetzung der Richtlinie sowohl die Landesverbände der Pflegekassen und insbesondere die nicht tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen vor organisatorische und zeitliche Herausforderungen.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) empfiehlt daher dem GKV-Spitzenverband nach dem 28.02.2022 eingehende Meldungen großzügig zu behandeln. Der enge Zeitplan ist gerade für nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen kaum bis zum 28.02.2022 zu bewältigen. Insbesondere ist vom BMG gewünscht, dass aufgrund der Gesetzesänderung und der Umsetzung der neuen Richtlinien keine kurzfristigen Kündigungen der Versorgungsverträge drohen.
Im Altenheim-Webinar am 10. Februar geht Referent Kai Tybussek auf die wichtigsten Regelungen, Fristen und Zulassungsvoraussetzungen ein, die Träger kennen müssen, um insbesondere auch für anstehenden Vergütungsverhandlungen gewappnet zu sein.
Hier melden Sie sich für das Webinar „Tarifpflicht – was jetzt auf die Träger zukommet“ an. Tipp: Für die Abonnent:innen der Zeitschrift Altenheim ist die Teilnahme am Webinar kostenlos.
Zum Referent
Rechtsanwalt Kai Tybussek ist geschäftsführender Partner der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH. Er berät und vertritt gewerbliche stationäre und ambulante Gesundheits-, Altenhilfe- und Behinderteneinrichtungen sowie Unternehmen mit gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zweckbestimmung, Wohlfahrtsverbände und Komplexeinrichtungen. Gleichzeitig engagiert er sich ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender des DVKC e. V. – Management und Controlling – in der Gesundheitswirtschaft, mit Sitz in Berlin.
Kontakt Veranstalter
Vincentz Network GmbH & Co. KG
Email: veranstaltungen@vincentz.net

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