07. Mai 2021 | Pflege und Politik
Bundestag beschließt Digitalgesetz für die Pflege
Der Gesundheits- und Pflegebereich soll digitaler werden und damit den Patienten das Leben erleichtern. Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, das unter anderem Vereinfachungen bei Videosprechstunden und elektronischen Rezepten vorsieht. Darüber hinaus sollen verstärkt Gesundheits-Apps zum Einsatz kommen - etwa um durch Übungen und Training den Zustand von Patienten zu stabilisieren und dadurch Stürze oder das Fortschreiten von Demenz zu verhindern.

Konkret sieht das Gesetzauch neue digitale Anwendungen in der Pflege vor. Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) auf mobilen Endgeräten oder als browserbasierte Webanwendung können von Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen zu stabilisieren oder zu verbessern (z.B. Sturzrisikoprävention, personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz, Versorgung von Menschen mit Dekubitus).
Sie können auch die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachkräften verbessern, teilt das BMG mit. Es werde ein neues Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen und zur Aufnahme in ein entsprechendes Verzeichnis beim BfArM geschaffen. Auch die Pflegeberatung werde um digitale Elemente erweitert.
Für den Bereich der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege, der Soziotherapie, der Heil- und Hilfsmittel, der Betäubungsmittel und weiterer verschreibungspflichtiger Arzneimittel werden elektronische Verordnungen eingeführt.
Zudem erhält die gematik den Auftrag, einen sicheren und an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer angepassten Zugang zur Telematikinfrastruktur zu entwickeln.
Mehr dazu hier (Gesetzentwurf) und hier (Beschlussempfehlung mit zahlreichen Änderungen)

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