18. Dez 2020 | Palliativversorgung
Diakonie debattiert über begleiteten Suizid
Es gebe nicht wegzuschaffendes Leid und Situationen von existenzieller körperlicher und psychischer Not, die für die Betroffenen ausweglos seien.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar im Wesentlichen den Klagen von Sterbehilfeorganisationen, Ärzten und Einzelpersonen Recht gegeben, die sich gegen das Verbot organisierter - sogenannter geschäftsmäßiger - Hilfe bei der Selbsttötung richteten. Die Karlsruher Richter erklärten das Gesetz für nichtig und begründeten dies mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben, das auch Dritten die Assistenz beim Suizid erlaubt.
Diakonie-Präsident Lilie sagte mit Blick auf die durch das Urteil neu ausgelöste Debatte innerhalb der evangelischen Kirche, dieses Urteil stelle eine Gestaltungsaufgabe dar, an der man in einem Rechtsstaat nicht vorbeikomme. "Es ist doch keine überzeugende Lösung, wenn wir sagen, wir halten uns in den evangelischen Einrichtungen die Augen zu", erklärte er. Eine rein moralische Position reiche bei dem Thema nicht aus, sagte er. Der hannoversche Landesbischof Ralf Meister hatte in diesem Jahr ebenfalls Suizidassistenz in evangelischen Einrichtungen für möglich erklärt, erntete dafür aber auch Widerspruch innerhalb der evangelischen Kirche.
Gleichzeitig betonte Lilie, dass die Diakonie mit all ihren Möglichkeiten weiterhin dafür sorgen wolle, "dass möglichst selten eine Situation eintritt, in der Menschen wirklich nichts anderes mehr einfällt, als dem eigenen Leben ein Ende zu setzen". "Dazu gehören hospizliche, palliative, psychotherapeutische Beratung und Begleitung, Seelsorge und Lebensberatung", sagte er.
In der Debatte um ein mögliches legislatives Schutzkonzept forderte der Theologe, es müsse zwingend Beratungsangebote geben. Er sei zudem der Auffassung, dass die Entscheidung nicht nur zwischen Arzt und Patient getroffen werden könne. Gebraucht würden multiprofessionelle Teams. Den Einsatz geschäftsmäßiger Organisationen will er ausschließen. Er sei der Auffassung, dass für den Fall der Suizidaisstenz es Ärzte sein sollten, die für die Begleitung verantwortlich sind, sagte er.

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