Pflegeberufereform
DEVAP: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zeitnah vorlegen
Die Pflegeberufereform ist zwar verabschiedet, doch es fehlt Wesentliches. Daher hat der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) an das Bundesfamilien- und das Bundesgesundheitsministerium appelliert, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APO) noch vor der Sommerpause 2018 vorzulegen und zu verabschieden.
"Um die Pflegeberufereform fristgerecht umzusetzen, benötigen die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen verlässliche Planungssicherheit in haltlicher und finanzieller Art. Die umfangreichen Veränderungen führen zu neuen Lerninhalten, die von den Lehrenden in kompetenzorientierten zeitgemäßen Lernformen und in verschiedenen Pflegesettings vermittelt werden müssen", formuliert Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des DEVAP in einer aktuellen Pressemitteilung.
Auf Grundlage des Rahmenlehrplans, welchen eine Fachkommission im Anschluss an die Verabschiedung der APO mit einer gesetzlichen Frist bis zum 1. Juli 2019 gem. § 53 Abs. 2 PflBRefG erstellen soll, werden die Schulen ihre Curricula erarbeiten – hierfür brauchten die Fachkommission und im Anschluss die Pflegeschulen ausreichend Zeit, um am 1. Januar 2020 mit der neuen Ausbildung gut vorbereitet starten zu können.
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